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   BVerwG, 02.06.1975 - VI C 120.74   

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BVerwG, 02.06.1975 - VI C 120.74 (https://dejure.org/1975,3076)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1975 - VI C 120.74 (https://dejure.org/1975,3076)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1975 - VI C 120.74 (https://dejure.org/1975,3076)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gesetzwidrig reduzierte Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1975 - VI C 120.74
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch - wie mehrfach dargelegt - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der Entscheidung BVerfGE 12, 45 (57) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung betont hat; in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - (DÖV 1975, 66) hat es die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Richter seine Überzeugung anhand konkreter Anhaltspunkte zu bilden hat, offensichtlich für verfassungsgemäß erachtet (vgl. auch Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1975 - VI C 120.74
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch - wie mehrfach dargelegt - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der Entscheidung BVerfGE 12, 45 (57) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung betont hat; in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - (DÖV 1975, 66) hat es die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Richter seine Überzeugung anhand konkreter Anhaltspunkte zu bilden hat, offensichtlich für verfassungsgemäß erachtet (vgl. auch Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1975 - VI C 120.74
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch - wie mehrfach dargelegt - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der Entscheidung BVerfGE 12, 45 (57) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung betont hat; in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - (DÖV 1975, 66) hat es die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Richter seine Überzeugung anhand konkreter Anhaltspunkte zu bilden hat, offensichtlich für verfassungsgemäß erachtet (vgl. auch Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
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